Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
Folgende Informationen sind zu beachten:
Zuständige Stelle
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In vielen Fällen ist vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Erwerbstätigkeit nötig.
Verfahrensablauf
-
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Arbeitsgenehmigung der zuständigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- Die letzten drei Lohnabrechnungen
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung
Kosten
Erteilung: 100 Euro
Verlängerung: 93 Euro
Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen.
Hinweise
keine
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg