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Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis aufgrund Studium beantragen/verlängern

Folgende Informationen sind zu beachten:

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zum Studium oder Sprachkurs mit anschließendem Studium notwendig.

Verfahrensablauf

-

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Nationalpass
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Studienbescheinigung
  • Aktueller Nachweis der Universität/Hochschule bis wann das Studium abgeschlossen werden kann und die durchschnittliche Studiendauer
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über regelmäßiges Einkommen der letzten 6 Monate, dies können zum Beispiel Kontoauszüge, Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung sein.

Kosten

Erteilung: 100,00 Euro

Verlängerung: 93,00 Euro

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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