Wahlen und Abstimmungen
Welche Wahlen gibt es?
Wahl-Grundsätze
- allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
- unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
- frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.
Wahl-Berechtigung und Wähler-Verzeichnis
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der jeweiligen Wahl erfüllen (siehe Wahlarten - "Wer darf wählen")
- keine Betreuerin/keine Betreuer für Ihre sämtlichen Angelegenheiten brauchen
- nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind
und somit im Wähler-Verzeichnis stehen.
Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post, in der angegeben ist:
- wann die Wahl stattfindet
- in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen
- ob das Wahllokal barrierefrei ist
- wie Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahl-Unterlagen stellen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
Wählen im Wahllokal
Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.
Anschließend erhalten Sie einen oder mehrere Stimmzettel sowie gegebenenfalls passende Umschläge, je nach Wahlart.
Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Niemand soll sehen können, wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim.
Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen.
Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.
Wahl-Ergebnisse
Beim Aufruf der Wahlergebnisse der Europa- und der Kommunalwahl 2024 werden Sie auf die Seiten des technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
So wurde in Ludwigsburg in den vergangenen Jahren gewählt:
Weitere Interessante Zahlen finden Sie auf der Website des Statistischen Landesamtes.
Wer hilft bei der Wahl?
Der Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
- Stellvertreterin / Stellvertreter
- Beisitzerinnen / Beisitzer
Sie leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.
Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Kontakt und weitere Informationen
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlbüro
Wilhelmstraße 1, Raum 0.28
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 910-2409
E-Mail wahlen@ludwigsburg.de