Wahlen und Abstimmungen

Welche Wahlen gibt es?

Wahl-Grundsätze

  • allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
  • unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
  • frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
  • gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
  • geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.

Wahl-Berechtigung und Wähler-Verzeichnis

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:

  • die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der jeweiligen Wahl erfüllen (siehe Wahlarten - "Wer darf wählen")
  • keine Betreuerin/keine Betreuer für Ihre sämtlichen Angelegenheiten brauchen 
  • nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind

und somit im Wähler-Verzeichnis stehen.

Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post, in der angegeben ist:

  • wann die Wahl stattfindet
  • in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen
  • ob das Wahllokal barrierefrei ist
  • wie Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahl-Unterlagen stellen

Wählen im Wahllokal

Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.

Anschließend erhalten Sie einen oder mehrere Stimmzettel sowie gegebenenfalls passende Umschläge, je nach Wahlart.

Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Niemand soll sehen können, wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim.

Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen.
Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.

Wahl-Ergebnisse

Beim Aufruf der Wahlergebnisse der Europa- und der Kommunalwahl 2024 werden Sie auf die Seiten des technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

So wurde in Ludwigsburg in den vergangenen Jahren gewählt:

Weitere Interessante Zahlen finden Sie auf der Website des Statistischen Landesamtes.

Wer hilft bei der Wahl?

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
  • Stellvertreterin / Stellvertreter
  • Beisitzerinnen / Beisitzer

Sie leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.

Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Kontakt und weitere Informationen

Wahlhotline

Tel.: 07141 910-2409
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag     14 bis 16 Uhr
Freitag                               10 bis 12 Uhr 

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