Schulen
Schulanfang
Schulbezirke
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 erfolgte am 26. Februar 2025 an der jeweils zuständigen Grundschule.
Adressen der Grundschulen
- Schulbezirk 1: Hirschbergschule, Tammer Straße 32
- Schulbezirk 2: Schubartschule, Frankfurter Straße 30
- Schulbezirk 3: Osterholzschule, Kaiserstraße 6–8
- Schulbezirk 4: Friedensschule, Friedenstraße 10
- Schulbezirk 5: Grundschule Pflugfelden, Ditzinger Straße 19
- Schulbezirk 6: Sophie-Scholl-Schule, Schulgasse 6
- Schulbezirk 7: Fuchshofschule, Berliner Platz 2
- Schulbezirk 8: Oststadtschule, Danziger Straße 30
- Schulbezirk 9: Schlösslesfeldschule, Corneliusstraße 36
- Schulbezirk 10: Grundschule Hoheneck, Ostertagstraße 7
- Schulbezirk 11: Grundschule Oßweil, Westfalenstraße 54
- Schulbezirk 12: Eichendorffschule, Neißestraße 22
- Schulbezirk 13: Friedrich-von-Keller-Schule, Schwarzwaldstraße 2
- Schulbezirk 14: Lembergschule, Erdmannhäuser Straße 1
Bei Fragen zum zuständigen Schulbezirk oder für weitere Informationen wenden sich Erziehungsberechtigte an das Geschäftsführende Rektorat, Telefon 07141 910-2490, oder an den Fachbereich Bildung und Familie der Stadt Ludwigsburg, Telefon 07141 910-3362.
- Schulbezirke ab Schuljahr 2022/2023 (11,4 MB)
Sonderpädagogik
- SBBZ ab 2019 (3,7 MB)
Schulwechsel nach der 4. Klasse - Weiterführende Schulen
Allgemeine Informationen
In der vierten Klasse steht für Grundschulkinder, die Eltern und die Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor: Der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach. Sie muss das ganze Kind berücksichtigen.
- Entwicklung
- Persönlichkeit
- Interessen
- Begabung
- Leistung
Ab dem Schuljahr 24/25 (Wechsel zur weiterführenden Schule ab Schuljahr 25/26)
gilt für die Grundschulempfehlung folgendes in Kombination:
- Elternwille
- Ergebnis der Klassenkonferenz (Zusammentreffen aller Lehrkräfte Ihres Kindes)
- Ergebnis der Kompetenz-Messung (Kompass 4)
Für eine Anmeldung am Gymnasium bedeutet das, ergänzend zum Elternwillen muss:
- entweder das Ergebnis der Klassenkonferenz
- oder das Ergebnis der Kompetenz-Messung
für das Gymnasium sprechen.
Falls nicht, kann das Kind einen Potenzialtest ablegen (Deutsch, Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen).
Jeder Grundschule wurde dafür ein konkretes Gymnasien zugewiesen.
Der Potentialtest entscheidet dann endgültig über die Aufnahme am Gymnasium in Klassenstufe 5.
Ausführliche Informationen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen
finden sie auch unter https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/faq-bildu
ngsreform?highlight=Aufnahmeverfahren - Suchbegriff: neues Aufnahmeverfahren.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg, www.kultusportal-bw.de
Wegweiser für die weiterführenden Schulen
Im Wegweiser (1,7 MB) (Stand Februar 2025) finden Sie eine Übersicht über die weiterführenden Schulen in Ludwigsburg.
Alle Informationen zu den weiterführenden Schulen finden Sie auch digital auf der Seite Schularten.