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Integrationsrat

Ein Gehör und eine Stimme für Alle!

Der Integrationsrat (IR) ist ein Untergremium des Gemeinderates. Er unterstützt und berät die Verwaltung und den Gemeinderat bei integrationsrelevanten Themen. Der Integrationsrat wurde im November 2019 erstmalig gewählt. Der IR setzt sich aktiv für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander und den sozialen Zusammenhalt in Ludwigsburg ein. Außerdem setzt er auch eigene Projekte und Aktionen um. Die Wahl und die Ernennung der 20 Mitglieder finden durch den Gemeinderat alle 5 Jahre statt.

Auswahlverfahren

Eine Vorschlagskommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, des Sprecher*innen-Teams sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats sichten die anonymisierten Bewerbungen und geben eine Bewertung ab. Ausschlaggebend sind die hauptamtliche und ehrenamtliche Erfahrungen. Dieser Vorschlag wird dem Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales vorgelegt. Der Gemeinderat wählt im Anschluss die Sachkundigen.

Die Bewerbungsphase für die Amtszeit 2024-2029 ist gestartet. Bis zum 26. September können sich Interessierte über das Bewerbungsformular bewerben: www.integrationsrat-lb.de/bewerbung

Aufgaben, Rolle und Zusammensetzung

Der Integrationsrat

  • ist ein Gremium, das Verwaltung und Gemeinderat bei integrationsrelevanten Themen berät, z.B. Bildung, Gesundheit, Integrationsarbeit, Interkulturelle Öffnung, Schaffung neuer Angebote, Wirtschaft etc.
  • kann nach vorheriger Beratung Themen in die Ausschüsse des Gemeinderats einbringen.
  • hat bei Beratungen über die eigenen Anträge im Gemeinderat ein Rede- und Anhörungsrecht.

Die Mitglieder

  • werden für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt.
  • gestalten die Arbeit des Integrationsrats in Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten.
  • sind sachkundige  Einwohnerinnen und Einwohner Ludwigsburgs.
  • haben Fachwissen in den Bereichen Partizipation und Integration.
  • gestalten die Arbeit des Integrationsrats in Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten.
  • verpflichten sich zur Teilnahme an den Sitzungen (4-5 im Jahr) und den Klausurtagungen (alle 2 Jahre).
  • erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen und Klausurtagungen.

Zusammensetzung des neuen Integrationsrats

  • Das neue Gremium setzt sich aus sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinderätinnen und -räten zusammen.
  • Die Erste Bürgermeisterin leitet den Integrationsrat, die Geschäftsführung liegt bei der Integrationsbeauftragten.
  • Jeweils fünf Sachkundige befassen sich vor allem mit den integrationsrelevanten Themen innerhalb der Aufgabengebiete eines Dezernats: Übersicht Dezernate.

Weitere Informationen

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