Gleichstellung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2
Ziele
- Ungleichheit sichtbar machen
- Unterschiedliche Lebenssituationen aller Geschlechter bei gesellschaftlichen Vorhaben berücksichtigen
- Gleichstellung durch gezielte Maßnahmen erreichen
Aufgaben
- Realisierung von Projekten in den Bereichen: faire Aufteilung der Sorgearbeit, geschlechterbasierte Gewalt, Rollenbilder, klischeefreie Berufswahl, faire Teilhabe in Politik und Gesellschaft
- Bei Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterstützen
- Sammlung und Bereitstellung von Informationen
- Vernetzung mit Vereinen, Behörden, Hochschulen, Organisationen Bürgerinnen und Bürgern
- Organisation von Vorträgen, Veranstaltungen und Ausstellungen
- Lotsenfunktion für Beratungs- und Hilfsangebote bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Kontakt
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