Wahlen und Abstimmungen
Allgemeine Informationen
Wahl-Grundsätze
- allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
- unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
- frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
- geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.
Wahl-Berechtigung und Wähler-Verzeichnis
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der jeweiligen Wahl erfüllen (siehe Wahlarten - "Wer darf wählen")
- keine Betreuerin/keine Betreuer für Ihre sämtlichen Angelegenheiten brauchen
- nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind
und somit im Wähler-Verzeichnis stehen.
Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post, in der angegeben ist:
- wann die Wahl stattfindet
- in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen
- ob das Wahllokal barrierefrei ist
- wie Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahl-Unterlagen stellen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19.05.2024 zugestellt.
Vom 20.05 bis zum 24.05 kann das Wählerverzeichnis eingehsehen werden.
Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann bis 24. Mai Einspruch einlegen.
Wenden Sie sich hierzu an
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Wilhelmstraße 1, Raum 0.28
71638 Ludwigsburg
E-Mail wahlen@ludwigsburg.de
Öffnungszeiten des Wahlbüros
Montag bis Mittwoch
7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Am Freitag, 7. Juni zusätzlich von 13 bis 18 Uhr
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
Wahllokalfinder
Briefwahl und Wahlschein-Antrag
Wer sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl.
Sie können die Briefwahl beantragen, sobald sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Um Briefwahl teilzunehmen haben Sie folgende drei Möglichkeiten.
Briefwahlunterlagen online anfordern
Die Unterlagen gehen Ihnen dann per Post zu, auf Wunsch auch an eine andere Adresse als Ihre Heimatanschrift, wenn Sie dies im Antrag angeben.
Briefwahlunterlagen per Post anfordern
Sie müssen die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Den Antrag bitte ausreichend frankieren und senden an:
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Die Briefwahlunterlagen werden von der Stadt Ludwigsburg mit der BW Post versandt.
Briefwahlunterlagen persönlich anfordern
Sie müssen auch hier die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlbüro
Wilhelmstraße 1, Raum 0.28
71636 Ludwigsburg
Wer persönlich kommt, kann während den Öffnungszeiten auch sofort wählen.
Öffnungszeiten des Wahlbüros
Montag bis Mittwoch
7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Am Freitag, 7. Juni zusätzlich von 13 bis 18 Uhr
Weitere Hinweise
Bitte beantragen Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig.
Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Wahlvorschläge zugelassen und die Stimmzettel gedruckt sind.
Dies wird in Ludwigsburg voraussichtlich ab dem 13. Mai 2024 der Fall sein.
Bedenken Sie bitte, dass für den Antrag, die Übersendung der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln per Post drei Wege erforderlich sind. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen müssen daher bis spätestens 7. Juni 2024, 18 Uhr, beim Fachbereich Bürgerdienste, Wahlen eingegangen sein.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen können Anträge noch am Samstag vor der Wahl, 8. Juni 2024 von 9 bis 12 Uhr für nicht zugegangene Briefwahlunterlagen und am Wahltag selbst, bis 15 Uhr für plötzlich Erkrankte und nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Personen gestellt werden.
Wenn Sie für eine andere wahlberechtigte Person Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen wollen, benötigen Sie hierzu dessen im Original unterschriebenen Briefwahlantrag und eine schriftliche Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten dürfen.
Die Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen bestehen bei der Europawahl aus:
- einem weißen Wahlschein
- dem weißlichen Stimmzettel
- dem weißen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel
- dem roten Briefumschlag für die Rücksendung der Unterlagen der Europawahl
- einer Information für Briefwähler
Die Briefwahlunterlagen bestehen bei den Kommunalwahlen aus:
einem gelben Wahlschein mit Informationen für Briefwähler
die Stimmzettel, für die der Briefwähler wahlberechtigt ist, mit zugehörigen gleichfarbigen Stimmzettelumschlägen für die einzelnen Wahlen
einem gelben Briefumschlag für die Rücksendung aller Unterlagen der Kommunalwahlen
Ablauf der Briefwahl
- Die Stimmzettel füllen Sie so aus, wie oben für die Urnenwahl beschrieben.
- Auch bei der Briefwahl müssen Sie persönlich wählen! Nur wer dazu wegen körperlichen Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, darf eine Hilfsperson hinzuziehen. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Auf dem jeweiligen Wahlschein bitte die Unterschrift nicht vergessen, sonst wird der entsprechende Wahlbrief bei der Auszählung nicht gewertet.
- Bitte den roten Wahlbrief für die Europawahl nicht in den gelben Wahlbrief für die Kommunalwahlen stecken. Bitte beide getrennt versenden.
- Bitte senden Sie den roten Wahlbrief für die Europawahl und den gelben Wahlbrief für die Kommunalwahlen rechtzeitig ab, sodass sie spätestens am 9. Juni 2024, 18 Uhr, beim vorgedruckten Empfänger eingehen. Es empfiehlt sich daher die Briefe bis 6. Juni zur Post zu bringen.
- Wenn Sie später dran sind und sicher gehen wollen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen, sollten Sie die Wahlbriefe persönlich in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Bürgerdienste, Wahlbüro, Wilhelmstraße 5 einwerfen. Die Wahlausschüsse in den Wahllokalen dürfen am Wahltag keine Wahlbriefe annehmen.
- Der Versand ist kostenfrei für Sie. Der rote Wahlbrief der Europawahl wird von der Deutschen Post AG gebührenfrei befördert. Für den gelben Wahlbrief der Kommunalwahlen übernimmt die Stadt Ludwigsburg das Beförderungsentgelt, er muss vom Wähler nicht freigemacht werden. Diese Regelungen gelten nur für die Beförderung als Standardbrief im Geltungsbereich der Deutschen Post AG.
Wählen im Wahllokal
Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor. Sollten Sie keine Wahl-Benachrichtigung haben, bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Anschließend erhalten Sie einen oder mehrere Stimmzettel.
Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine. Niemand soll sehen können, wen Sie wählen. Die Wahl ist geheim.
Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen. Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.
Wahl-Ergebnisse
Wahlvorschläge der Parteien
Wer hilft bei der Wahl?
Der Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
- Stellvertreterin / Stellvertreter
- Beisitzerinnen / Beisitzer
Sie leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.
Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Wahl-Arten
Kontakt und weitere Informationen
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Bürgerdienste
Wahlbüro
Wilhelmstraße 1, Raum 0.28
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 910-2409
E-Mail wahlen@ludwigsburg.de